Förderung der bildenden Kunst, Musik und Literatur, insbesondere des deutschen Expressionismus und damit die Förderung von besonders förderungswürdig anerkannten kulturellen Zwecken im Sinne des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990 (BGBI I, S. 2775 ff), Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der vorgenannten Zwecke (§ 58 Nr. 1 AO).
Interessengemeinschaften
Kunstgalerien und Museen
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