Berufstätigkeit gemäß §§ 32, 33 StBerG. Ferner zählen zum Aufgabenbereich der Gesellschaft die gemäß § 57 Absatz 3 Nummern 2 und 3 StBerG mit dem Beruf eines Steuerberaters vereinbaren Tätigkeiten, insbesondere die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, vorrangig solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen;die Erstellung handelsrechtlicher Abschlüsse sowie sonstiger Vermögens- und Ertragsübersichten;die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, vor allem die Aufstellung von Bilanzen für steuerliche Zwecke, die steuerrechtliche Beurteilung von Verträgen, die steuerliche Beratung, die Erstattung von Gutachten steuerrechtlicher Art, die Erledigung von Buchführungsarbeiten sowie die Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten;die Erstattung von Gutachten auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betriebsführung;die Übernahme treuhänderischer Aufgaben, wie z. B. die Verwaltung fremden Vermögens, die Haltung von Gesellschaftsanteilen, die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten, die Tätigkeit als Testamentvollstrecker oder Nachlaßverwalter;die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen in Fragen der Betriebsorganisation (Unternehmensberatung);die Beratung für die Planung und Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung in sämtlichen Unternehmensbereichen;die rechtliche Beratung von Auftraggebern nach Maßgabe der Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes.
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