Betrieb eines Gebäudeausbauunternehmens. Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle diesen Betriebszweck fördernden Geschäfte zu betreiben, gleichartige oder ähnliche zu erwerben, zu pachten oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Die Beratung, Planung und Bauleitung von Gebäudeausbaumaßnahmen bis zur schlüsselfertigen Übernahme beinhaltet u. a. die Übernahme und Ausführung von sämtlichen Generalunternehmerleistungen der Fußbodentechnik, Malerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Elektroinstallation, Sanitärarbeiten, Lüftung, Brandschutz, Pflasterarbeiten und Landschaftsbau, Baudienstleistungen aller Art einschließlich des Handels mit Gegenständen des Gebäudeausbaus und Baustoffen sowie Textilien und Heimtextilien. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Fußbodenbeläge und Wandbeläge
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