Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO) und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO durch Verbesserung des Verständnisses für Behinderte und psychisch kranke Menschen und durch Angebote der Hilfe für Menschen mit seelischer Behinderung oder psychischen Erkrankungen, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in Mitten der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese Zwecke sollen verwirklicht werden insbesondere durch: a) die Bereitstellung von niederschwelligen Kontaktmöglichkeiten zu Hilfsangeboten für Behinderte und psychisch kranke Menschen, b) eine der jeweiligen Hilfsbedürftigkeit entsprechenden Therapie, Beschäftigung, Betreuung, Pflege oder Bereitstellung von Wohnraum für Behinderte und psychisch kranke Menschen, c) die seelsorgerliche Begleitung von Behinderten und psychisch kranken Menschen in den Diensten und Einrichtungen der Gesellschaft sowie d) die Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, Vorurteile gegenüber behinderten und psychisch kranken Menschen in der Gesellschaft abzubauen. Die Gesellschaft verfolgt ihren gemeinnützigen Zweck der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie ihren mildtätigen Satzungszweck der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen zum Teil als Fördergesellschaft gem. § 58 Nr. 1 AO, zum Teil durch eigene Aktivitäten. Soweit die Gesellschaft als Fördergesellschaft gem. § 58 Nr. 1 AO tätig ist, wird sie ihre Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an andere inländische oder ausländische Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts weiterleiten. Die Gesellschaft wird Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO nur dann weiterleiten, wenn diese Körperschaft selbst steuerbegünstigt ist. Die Gesellschaft wird unmittelbar zur Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke tätig, indem sie eigene Projekte im Bereich der Hilfe für Menschen mit seelischer Behinderung oder psychischen Erkrankungen durchführt und deren Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht. Die Gesellschaft verwirklicht die in Absatz 2.1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen,durch Lieferungen oder durch die Überlassung von Personal. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Leistungen im Bereich Facility Management, Dienstleistungen im Bereich des Personal- und Rechnungswesens sowie Mietverwaltungsleistungen und allgemeine Verwaltungsleistungen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Stephanus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen.
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