Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 27 Abs. 1 BauKaG NRW. Die Gesellschaft selbst beachtet die für die Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen geltenden Berufspflichten im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs i. S. d. §§ 35 S. 1, 33 Abs. 2 Nr. 7 BauKaG, insbesondere die Erbringung von Architekten und Ingenieursleistungen sowie Planungen aller Art im Bauwesen, die sich aus dem Leistungsbild der HOAI ergeben.
Ingenieurbüro
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827