Betrieb von Bankgeschäften und Erbringung von Finanzdienstleistungen jeweils aller Art, Erbringung erlaubnisfreier administrativer Dienstleistungen für institutionelle Kunden (z.B. im Bereich Fondsbuchhaltung, Berichtswesen sowie als Domizilierungsagent im Ausland, was unter anderem die Aufbewahrung und Verwaltung von Unternehmensdokumenten beinhaltet) sowie von damit jeweils zusammenhängenden Geschäften im In- und Ausland, mit Ausnahme des Pfandbriefgeschäfts (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a KWG), des Diskontgeschäfts (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KWG), des Revolving-Geschäfts (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 KWG), des Emissionsgeschäfts (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 KWG), der Tätigkeit als zentrale Gegenpartei im Sinne von § 1 Absatz 31 KWG (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 KWG), des Betriebs eines multilateralen Handelssystems (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1b KWG) und des Platzierungsgeschäfts (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1c KWG).
Banken und Sparkassen
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