1. Die Gesellschaft verfolgt öffentliche Zwecke im Rahmen der rechtlichen Vorgaben der Baden-württembergischen Gemeindeordnung. Die Gesellschaft versorgt mit Vorrang breite Schichten der Bevölkerung mit Wohnungen (sozialer Zweck). 2. Die Gesellschaft errichtet, erwirbt, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, auch Eigenheime und Anlagen mit Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche, kulturelle und sportliche Einrichtungen errichten und Dienstleistungen bereitstellen. 3. Die Gesellschaft kann als Erschließungs- und Sanierungsträger tätig sein und auch sonstige Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt dienlich sind. 4. Die Gesellschaft kann Unternehmen erwerben, gründen oder sich an solchen beteiligen, wenn dadurch der Gesellschaftszweck gefördert wird. 5. Die Preise für Leistungen der Gesellschaft sollen angemessen sein, das heißt die Kosten decken, eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals und die Bildung ausreichender Rücklagen ermöglichen.
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