1. Die Wasserversorgung, der Verkehrsbetrieb mit Fährbetrieb, die Bäderbetriebe der Stadt Eberbach und der Bereich Beteiligungen sind zu einem Eigenbetrieb zusammengefasst und werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. 2. Zweck des Eigenbetriebes einschl. der Hilfs - und Nebenbetriebe ist: a) Die Förderung und Verteilung von Trinkwasser sowie die Errichtung und den Betrieb von Infrastruktureinrichtungen für die Wasserversogung sowie die Errichtung und den Betrieb von Infrastruktureinrichtungen zur Datenversorgung. b) Die Durchführung des Personennahverkehrs mit Bussen und Fähre. c) Der Betrieb des Hallen- und Freibades im Badezentrum "In der Au". d) Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften des Privatrechts (Eigengesellschaften) im öffentlichen Interesse der Stadt Eberbach. Der Eigenbetrieb betreibt alle diese Betriebszweige fördernden oder sie wirtschaftlich berührenden Geschäfte. 3. Dem Eigenbetrieb obliegt, neben der Versorgung, auch die Beratung der Verbraucher im Sinne einer ökologischen, energieeinsparenden und wirtschaftlich sinnvollen Nutzung von Trinkwasser.
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