1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Opern-, Ballett- und Theateraufführungen sowie Konzertaufführungen in der Oper Frankfurt, im Schauspiel Frankfurt und an anderen von der Gesellschaft festzulegenden Orten mit Schwerpunkt in Frankfurt und Umgebung ; Vorträge, Diskussionen, Kulturveranstaltungen aller Art, soweit sie in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Oper, Ballett, Schauspiel und verwandten dramatisierten Darstellungsformen stehen. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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