Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser; Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet; Bau und Betrieb von Einrichtungen des ruhenden Verkehrs und Durchführung von ÖPNV im Stadtgebiet; Vermögensverwaltung von Immobilien, Mobilien u.ä.;; städtische Reinigungs-, Räum-, Streu- und Beleuchtungspflicht; Verkehrssicherung, Unterhalt sowie Pflege der städtischen Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze; Übernahme sonstiger, üblicher Bauhofleistungen. (Sonstige, übliche Bauhofleistungen werden durch das Kommunalunternehmen im Rahmen der personellen und technischen Kapazitäten für die Stadt Weilheim i.OB erbracht. Das Kommunalunternehmen fungiert insoweit als Erfüllungsgehilfe); Energieerzeugung und -versorgung sowie Wärmeerzeugung und -versorgung im Stadtgebiet Weilheim i.OB.Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Ämter & Behörden
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