Versorgung des Gemeindegebietes mit Strom, Wasser, Wärme, sowie Betrieb eines Glasfaser- und Datennetzes und der Betrieb eines Anruf-Sammeltaxis (AST). Hierzu gehört Im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit den obigen Aufgaben zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften - einschließlich des Erlasses von Bescheiden - (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten- und Investitionskostenzuschüssen, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug und die Durchführung von Vollstreckungs- und Beitreibungsmaßnahmen. Die Stadtwerke erheben für die Stadt die Einleitungsgebühren gemäß den §§ 9 bis 15 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Sie sind zum Erlass der Abgabenbescheide befugt. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die oben bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen.
Energieversorgung
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