öffentliche Wasserversorgung, die Einrichtung der Abwasserbeseitigung, die Abfallwirtschaft, die Straßenreinigung und der Betrieb der Schwimmbäder. Der Betriebsleiter vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung nicht der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Die Vertretung erfolgt durch den Betriebsleiter oder bei dessen rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung durch den vom Magistrat besonders hierfür bestimmten Stellvertreter. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform; im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie vom Betriebsleiter oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter abgegeben. Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Stadt versehen sind (§ 71 HGO). Die Namen der Vertretungsberechtigten und der Umfang ihrer allgemeinen Vertretungsbefugnisse werden durch den Magistrat öffentlich bekanntgemacht. Zum Betriebsleiter ist Horst Erdel, Stadtallendorf, zum stellvertretenden Betriebsleiter ist Nikolaus Petri, Neustadt, bestellt.
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