Unter den Voraussetzungen der §§ 107, 107 a, 108 GO NRW in der jeweils geltenden Fassung die Abwasser- und Abfallentsorgung, Gas-, Wasser- und Stromversorgung, Straßenreinigung, Grünflächen-, Sport- und Spielflächenunterhaltung, Straßen- und Wegeunterhaltung An- und Verkauf von Grundstücken und deren Entwicklung sowie die Erbringung von sonstigen kommunalen Dienstleistungen. Der An- und Verkauf von Grundstücken erfolgt lediglich im Rahmen der örtlichen Stadtentwicklung und ist auf das Gebiet der Stadt Selm beschränkt. Ein Grundstückshandel ausschließlich für marktwirtschaftliche Zwecke ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
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