Die Einrichtung zur Wasserversorgung der Stadt - mit Ausnahme des Stadtteiles Nieder-Roden -, die städtische Buslinie sowie der regionale ÖPNV -, die Abwasserbeseitigung, der städtische Bauhof, die städtischen Friedhöfe, die Abfallwirtschaft und die Bewirtschaftung von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau) einschließlich des Betriebes der Straßenbeleuchtung und der Bewirtschaftung der S-Bahn-Anlagen sowie die Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen oder Gesellschaften der Energieversorgung sind zu einem Eigenbetrieb zusammengeschlossen und werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im Stadtgebiet - mit Ausnahme des Stadtteils Nieder-Roden - mit Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen. Der Busbetrieb dient dem innerstädtischen Verkehr. Die Wahrnehmung der städtischen Interessen im ÖPNV dient der Förderung und dem Ausbau des regionalen ÖPNV. Die Abwasserbeseitigung umfasst das gesamte Entwässerungsnetz der Stadt Rodgau einschließlich der Sammler und der Kläranlage. Der Bauhof gewährleistet die Eigenbedarfdeckung der Stadt. Die Friedhöfe erfüllen die städtische Pflichtaufgabe des Bestattungsangebotes. Die Stadt betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) und der Abfall-Satzung als öffentliche Einrichtung. Die Bewirtschaftung von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau) setzt den erforderlichen Neu- und Ausbau von öffentlichen Verkehrsflächen um und stellt im Zusammenwirken mit Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die wirtschaftliche Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Bewirtschaftung der S-Bahn-Anlagen sicher. Der Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage gewährleistet die hinreichende Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes. Der Eigenbetrieb kann sich hierzu auch an rechtlich selbständigen wirtschaftlichen Unternehmen, an Zweckverbänden oder sonstigen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen beteiligen.
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