Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge: - die Versorgung von Abnehmern mit Energie, insbesondere mit Elektrizität, Gas und Fernwärme, - die Wasserver- und Abwasserentsorgung, - der Betrieb von Infrastrukturnetzen sowie Erzeugungs- und Entsorgungsanlagen für die Energie- und Wasserver- sowie Abwasserentsorgung, - die Beförderung von Personen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Verkehrsraum der Landeshauptstadt Potsdam im Sinne von § 1 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes einschließlich der Organisation oder Koordinierung des überregionalen Personennahverkehrs nach Abschluss entsprechender Verträge mit Gebietskörperschaften oder anderen Verkehrsunternehmen unter Berücksichtigung des geltenden kommunalrechtlichen Örtlichkeitsgrundsatzes, - die Entsorgung von Abfällen sowie die Straßenreinigung, - der Betrieb von öffentlichen Bädern, - die Erbringung von Leistungen im Bereich des Fuhrparkmanagements für die Landeshauptstadt Potsdam, ihren Einrichtungen und Unternehmen, an denen sie beteiligt ist und - der Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlagen und Verkehrseinrichtungen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unternehmensgegenstand unmittelbar gefördert werden kann. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die Errichtung von anderen Unternehmen sowie Beteiligungen an solchen, soweit sich diese innerhalb des Tätigkeitsumfanges des Gesellschaftsgegenstandes der Muttergesellschaft betätigen, gemeinderechtlichen Regelungen nicht entgegenstehen, der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 8 des Gesellschaftsvertrages eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird und der Unternehmensgegenstand nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zum Bedarf der Landeshauptstadt Potsdam steht. Der Gesellschaft obliegt die Erbringung von Querschnittsaufgaben für ihre Beteiligungsunternehmen, insbesondere Aufgaben der Verwaltung und Überwachung, der Buchhaltung, des Einkaufs sowie der Bereitstellung der technischen und personellen Infrastruktur. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge, abzuschließen.
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