1. Gegenstand des Unternehmens sind die öffentliche Versorgung mit Strom, Gas, Fernwärme und eventuell anderer Energien, die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, die Kommunaltechnik sowie der Betrieb von Datennetzen. Darüber hinaus ist es dem Unternehmen gestattet, auch kommunale Einrichtungen wie z. B. das Lindenbad zu betreiben. 2. Der Betrieb kann alle seine Betriebszwecke fördernde Geschäfte vornehmen und Anlagen errichten. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des Gesellschaftszwecks andere Unternehmen zu betreiben, sich an ihnen zu beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe zu erwerben, zu errichten, zu pachten oder als Gesellschaft aufzunehmen. Die Beteiligung an anderen Gesellschaften bedarf der Zustimmung der Stadt Pasewalk (§ 73 Abs. 1 Ziffer 7 Kommunalverfassung MV).
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