A) die Abwasserbeseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser, b) die Erledigung der Straßenentwässerung, c) Tätigkeiten des ehemaligen Regiebetriebes Bauhof, insbesondere Reinigung, Pflege und Instandhaltung der städtischen Grünanlagen und Liegenschaften sowie der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, einschließlich der Straßenbeleuchtung und weitere Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Nortorf, d) die Wasser- und Energieversorgung, sowie ähnliche Geschäftsfelder, energienahe Dienstleistungen und die Nutzbarmachung regenerativer Energiequellen, e) Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen, f) die Schaffung von infrastrukturellen Voraussetzungen für die Versorgung des Stadtgebietes Nortorf mit Breitbanddiensten. Die vorgenannten Aufgaben können unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gemeinden wahrgenommen werden oder es kann anderen Gemeinden die Mitbenutzung von Ver- und Entsorgungsanlagen gestattet werden.
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