Aufgabe der Anstalt ist die 1. Versorgung des Stadtgebietes mit Energie, Fernwärme und Wasser, 2. Beseitigung des Abwassers und des Abfalls im Stadtgebiet, ausgenommen die Erstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes, 3. Reinigung der Straßen einschließlich des Winterdienstes, 4. Übernahme der Tätigkeiten des Baubetriebshofes, 5. Pflege und Bau öffentlicher Grünanlagen, 6. Unterhaltung, der Betrieb und der Bau der Beleuchtungsanlagen öffentlicher Straßen sowie die Unterhaltung, der Betrieb und der Bau von Gemeindestraßen, 7. Bereitstellung von Verkehrsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie die Förderung der Belange des Umweltverbundes, 8. vorbereitende und begleitende Arbeiten zur Einziehung von Grundsteuern. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Anstalt fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung ihrer Aufgaben kann sich die Anstalt an deren Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, daß die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
Ämter & Behörden
Energieversorgung
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