A) Erbringung von mit der Versorgungsinfrastruktur der Stadt Heidelberg und deren Gesellschaften zusammenhängenden technischen und kaufmännischen Dienst-, Service- und Werkleistungen; b) die Durchführung von Projekten sowie von Arbeitnehmerüberlassung innerhalb der SWH-Gruppe im Rahmen eines gemeinsamen Betriebs; c) die Durchführung von Arbeitnehmerüberlassungen auch an externe Partnerunternehmen und / oder Verwaltungen im Sinne des AÜG; d) die Aufnahme von Arbeitnehmern im Rahmen von Restrukturierungen ohne aktuelle anderweitige Einsatzmöglichkeit in der SWH-Gruppe; e) Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung von kaufmännischen und technisch-gewerblichen Arbeitnehmern zur Steigerung der Einsatz- und Vermittlungsfähigkeit in der SWH-Gruppe. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen und Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, pachten oder verpachten sowie Unternehmensverträge und Interessengemeinschaftsverträge schließen. (3) Die Gesellschaft verfolgt mit den vorstehenden Gegenständen ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der §§ 102, 103 Gemeindeordnung Baden-Württemberg.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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