Die Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Sinne der Satzung und des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes beschränkt. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden die Erklärungen des Eigenbetriebs durch die Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind Erklärungen nur rechtsverbindlich wenn sie vom Bürgermeister oder einem allgemeinenen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel versehen sind.
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