Versorgung des Stadtgebiets mit Wasser; Entsorgung des Abwassers; Energieproduktion; Betrieb des Stadtbades Friedberg, der städtischen Garagen sowie der Friedhöfe im Stadtgebiet; Versorgung des Stadtgebiets mit Strom, Gas oder Fernwärme und der öffentliche Personennahverkehr. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. Der Werkleiter vertritt die Stadtwerke allein. Die Vertretungsbefugnis des Werkleiters ist gemäß Art. 88 Abs. 3 Satz 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 BayGO - ergänzt durch §§ 4, 5, 6, 7 und 9 der Betriebssatzung - auf laufende Geschäfte beschränkt.
Ämter & Behörden
Energieversorgung
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827