Im Rahmen der Kommunalen Aufgabenstellung a) die Betreibung von Heizhäusern, die öffentliche Versorgung mit Fernwärme und die Erstellung von Verbrauchsabrechnungen, b) Pflege von öffentlichen Grünanlagen, Freiflächen, Parkanlagen sowie Gehwegen und Spielplätzen, c) Erstellung von öffentlichen Grünanlagen, Freiflächen, Parkanlagen sowie Gehwegen und Spielplätzen, d) Errichtung, Pflege und Wartung von Straßenbeleuchtungsanlagen sowie weiterer elektrischer Anlagen, e) Erbringung von Straßenreinigungsleistungen, Saug- und Spülleistungen sowie Fäkalienabfuhr f) Die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung und der Betrieb, der diesen Zwecken dienenden Anlagen sowie dazugehörige und ähnliche Geschäfte g) Stromerzeugung und -verkauf. (2) Soweit gesetzlich zulässig und nach diesem Gesellschaftsvertrag nicht untersagt, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berectigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Unter anderem ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art zu beteiligen sowie solche Unternehmen zu gründen oder zu erwerben. Die Zustimmung durch die Stadtvertretung gem. § 69 Abs. 2 KV M-V ist erforderlich. (3) Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese mittelbar oder unmittelbar dem Gesellschaftszweck dienlich sind.
Elektrotechnik, Energieversorgung
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