Versorgung der Bevölkerung von Borken (Hessen) und angrenzenden Gebieten mit Frisch- und Brauchwasser, der Betrieb von Energieversorgungsanlagen und Energielieferungen an städtische Einrichtungen und Dritte, die Unterhaltung und der Betrieb eines Industriestammgleises sowie der Erwerb von Grundstücken, die Errichtung und Vermarktung von Wohn- und Gewerbeeinheiten und die Verwaltung und Bewirtschaftung von Liegenschaften sowie die Betriebsführung der Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet von Borken (Hessen) und die Errichtung und Unterhaltung der hierfür erforderlichen Anlagen. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit im Sinne des § 34c GewO aus. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. 3. Die Gesellschaft kann auch Geschäfte über den genannten Umfang hinaus betreiben. 4. Die Gesellschaft ist so zu führen, dass ihr öffentlicher Zweck nachhaltig erfüllt wird. Sie soll einen Ertrag für den Haushalt der Stadt Borken (Hessen) abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird.
Hausverwaltungen
Energieversorgung
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