Wahrnehmung der Abfallentsorgung im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Leipzig nach den abfallrechtlichen Bestimmungen obliegenden Pflichten zur Abfallentsorgung, die zur Wahrnehmung der Straßenreinigung und des öffentlichen Winterdienstes im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Leipzig nach dem sächsischen Straßengesetz obliegenden Pflichten zur Straßenreinigung, die öffentliche Papierkorbentsorgung, die Erarbeitung der Abfallwirtschafts- und Abfallwirtschaftsgebührensatzung sowie der Straßenreinigungs- und der Straßenreinigungsgebührensatzung, die Gebührenregelung und Einzug der Gebühren für die Abfallwirtschaft und Straßenreinigung, die Rekultivierung und Nachsorge von ehemals von der Stadt Leipzig betriebenen Deponien, die Pflege und Bewirtschaftung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Leipzig sowie der Straßenbäume, öffentlichen Spielplätze und öffentlichen Springbrunnen. Besteht die Betriebsleitung aus mehreren Betriebsleitern, sind zwei von ihnen gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. Ist ein Erster Betriebsleiter.
Entsorgungsbetriebe
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