1. Die Gesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der Evangelischen Stiftung Alsterdorf, Hamburg. Sie verfolgt die Ziele der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. Diese sind in der Satzung der Evangelischen Stiftung Alsterdorf wie folgt festgelegt: \"Die Evangelische Stiftung Alsterdorf ist eine diakonische Einrichtung, die kranken und behinderten Menschen ihre Hilfeleistungen auf der Grundlage des Evangeliums von Jesus Christus, wie es in der Evangelisch-Lutherischen Kirche bezeugt wird, anbietet. Darin kommt zum Ausdruck: Gott hat den Menschen zu seinem Ebenbild geschaffen. Jedem Menschen ist seine Würde von Gott beigelegt. Sie ist darum unantastbar. Sie ist nicht in seinen Leistungen oder Fähigkeiten begründet. Sie wird durch seine Schwächen, Krankheiten oder Behinderungen nicht beeinträchtigt. Zu unserem Menschsein gehört es, wie von Gott, so auch von Menschen angenommen zu werden.\" 2. Zweck der Gesellschaft ist a. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, b. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, c. die Förderung des Wohlfahrtswesens, d. die Förderung der Bildung und Erziehung, e. die Förderung der Hilfe für Behinderte, f. die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, auf diakonischer Grundlage. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a. die Unterhaltung und der Betrieb von sozialen Einrichtungen für ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote sowie die Beratung, Seelsorge, Betreuung und persönliche und sozialtherapeutische Hilfe und Pflege für Menschen i. in besonderen Lebenslagen, ii. im Alter und bei Pflegebedürftigkeit, iii. mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, z. B. bei Obdachlosigkeit, Armut, Arbeitslosigkeit oder Straffälligkeit, iv. mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, z. B. bei psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen und damit zusammenhängende Tätigkeiten, b. die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, c. planmäßiges Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit der Evangelischen Stiftung Alsterdorf und deren Tochtergesellschaften durch Einbindung derer Service- und Dienstleistungen im Bereich Finanz- und Rechnungswesen, Informationstechnologie, Justitiariat, Öffentlichkeitsarbeit, Personalwesen und weiteren Serviceleistungen der zentralen Verwaltung sowie deren Zurverfügungstellung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern; darüber hinaus durch die wechselseitige Gestellung und Einbindung von Verwaltungspersonal. 4. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen mit gleichartigem Unternehmensgegenstand beteiligen. 5. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören grundsätzlich einer derjenigen Kirchen an, die im Arbeitskreis Christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossen sind. Rechte aus diesem Absatz können nur die Gesellschafter und die Gesellschaft geltend machen, eine anderweitige Rechtswirkung besteht nicht. 6. Die Gesellschaft ist Mitglied in dem gliedkirchlichen Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, in dessen Zuständigkeitsbereich sie ihren Sitz hat und/oder in dessen Zuständigkeitsbereich sie eine von ihr betriebene Einrichtung unterhält.
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Sozialwesen
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