Erwerb und die Verwaltung einer Beteiligung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung (Komplementärfunktion) und die Geschäftsführung an der bzw. für die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath, die die Förderung städtebaulicher, wirtschaftlicher, kultureller, schulischer, sportlicher, sozialer und technischer Infrastruktur im Gebiet der Stadt Herzogenrath zum Gegenstand hat. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, die den gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszweck verfolgen. Bei der Aufgabenerfüllung hat die Gesellschaft zu berücksichtigen, dass sie nicht in die Kompetenzen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herzogenrath eingreifen darf. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck im Sinne des § 107 Abs. 1 GO NRW nachhaltig erfüllt wird.
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