1. Die Planung, der Bau und der Betrieb von abwassertechnischen Anlagen zur Abwassersammlung und -fortleitung im Stadtgebiet Schwerte sowie die Planung, der Bau und die Unterhaltung von Straßen, lngenieurbauwerken und Gewässern. 2. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art und jeder Rechtsform im Sinne des § 108 Abs. (1) Satz 1 Nr. 3 GO NRW beteiligen; sie darf solche Unternehmen übernehmen oder vertreten. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 5. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Der Jahresgewinn der Gesellschaft als Unterschied der Erträge und Aufwendungen soll so hoch sein, dass außer den für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird.
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