(1) Das Kommunalunternehmen nimmt im eigenen Namen und in eigener Verantwortung folgende ihm übertragene Aufgaben wahr a) Die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in der Stadt Lauenburg/Elbe einschließlich der hierzu gehörenden Vermögensverwaltung (das Sammeln, den Transport, die Behandlung und die unschädliche Ableitung des Abwassers, des aus Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Gruben gesammelten Fäkalschlamms bzw. Abwassers, der Aus- und Umbau der Abwasseranlagen einschließlich der Zentralkläranlagen und die laufende Verwaltung und Planung sowie Unterhaltung und Betrieb der Einrichtungen zum Abwassertransport und zur Abwasserreinigung). Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, Satzungen für dieses Aufgabengebiet zu erlassen und nach Maßgabe des § 17 GO Schleswig-Holstein hierdurch einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentlichen Einrichtungen anzuordnen. Die Satzungsbefugnis ist hierbei auf das Gebiet der Stadt Lauenburg/Elbe beschränkt. Diese Befugnis schließt das Recht ein, nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein Gebühren, Beiträge und Entgelte für diese Aufgabe im eigenen Namen und auf eigene Rechnung festzusetzen, zu erheben und zu vollstrecken. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung wird für einen Zeitraum von 15 Jahren übertragen. Die Übertragung kann jederzeit durch die Stadt Lauenburg/Elbe widerrufen werden; b) die Führung des Bauhofes mit seinen Serviceleistungen für das Kommunalunternehmen und für andere Bereiche der Stadt Lauenburg/Elbe, insbesondere die Pflege und Instandhaltung der städtischen Grünanlagen und Liegenschaften sowie der öffentlichen Straßen, Wege und Platze nebst Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen; c) die Hafenwirtschaft im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe; d) den Betrieb des Freibades am Kuhgrund der Stadt Lauenburg/Elbe; e) die möglichst preisgünstige und sichere Versorgung der Bevölkerung vornehmlich im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser (Versorgungsbereich); f) das Halten und Verwalten der Geschäftsanteile an der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH und an der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH. g) Die Verbesserung der räumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Lauenburg/Elbe durch Entwicklung und Förderung von Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen und durch die Förderung des Wohnungsbaus (Wirtschafts- und Wohnungsbauförderung). (2) Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen einschließlich des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen. (3) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Aufgaben, soweit rechtlich zulässig, auch für andere Gemeinden wahrnehmen oder mit ihnen bei den entsprechenden Aufgaben zusammenarbeiten. (4) Das Kommunalunternehmen kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dieses dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. (5) Das Kommunalunternehmen kann die Aufgaben - soweit gesetzlich zulässig - auf andere Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, übertragen oder überlassen (z. B. im Rahmen von Betriebspacht- oder Geschäftsbesorgungsverträgen) oder Dritte mit der Betriebsführung beauftragen.
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