Zweck des Eigenbetriebs ist - der Betrieb von Wassernetzen, - der Handel mit Wasserdurchleitungsrechten, - die Beschaffung und Aufbereitung von Wasser, - die Erzeugung von Energie für städtische Liegenschaften, - die Erbringung von netzbezogenen Dienst- und Serviceleistungen für städtische Liegenschaften, - der Betrieb von Bahnen besonderer Bauart (Bergbahnen), - die Zurverfügungstellung und Betrieb sonstiger Einrichtungen, die dem öffentlichen oder dem privaten Verkehr unmittelbar oder mittelbar dienen, - das im Gemeindegebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der jeweils gültigen Fassung der Abwassersatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln und an den Abwasserzweckverband Heidelberg abzuleiten, welchem die Reinigung des Abwassers obliegt, - sowie der Betrieb sonstiger Einrichtungen für die Stadt Heidelberg.
Energieversorgung
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