Anstalt übernimmt insbesondere die nachstehend genannten, ihr von der Stadt Grevenbroich übertragenen Aufgaben im eigenen Namen und in eigener Verantwortung: 1. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Sporthallen und - plätzen. 2. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb aller Gebäude und Liegenschaften, die im Eigentum oder Nutzung der Stadt Grevenbroich oder der Anstalt sind, sowie die mit den Liegenschaften und Gebäuden verbundenen Vertragsverhältnisse inklusive Vertragsformulierungen, insbesondere Schulen einschließlich Schulsporteinrichtungen, sonstigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und der Kultur (Museum), baulichen Anlagen städtischer Tageseinrichtungen für Kinder und Einrichtungen der Jugendpflege. 3. Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Lenkung von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und der Wirtschaftswege einschließlich Zubehör und Nebenanlagen, Parkplätzen, Tiefgaragen, Hochgaragen, Parkuhren und -automaten, Bau, Unterhaltung und Betrieb der Straßenbeleuchtung, 4. Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb, Lenkung und Verwaltung automatischer Signalanlagen und Parkleiteinrichtungen einschließlich Überwachung und Abnahmen, Aufstellung, Unterhaltung, Überwachung von Verkehrszeichen, Verkehrsmarkierungen und Verkehrseinrichtungen. 5. Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Überwachung von Ingenierbauten (Tunnel, Brücken, Stützmauern, Bunker, Treppenanlagen und sonstigen Kunstbauwerken), 6. Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der städtischen Friedhöfe einschließlich der Verwaltung und Betrieb von Leichenhallen, der Reinigung und Überwachung und des Winterdienstes, einschließlich der organisatorischen Abwicklung der Bestattungen, der Rechnungslegung, der Datenerfassung und Belegungsstatistik, der Genehmigung von Grabmalen, der Satzungshoheit sowie der Gebührenkalkulation, 7. Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung von öffentlichen Grünflächen, Parkanlagen und deren Einrichtungen, einschließlich der Überwachung, der Bau, Betrieb und die Unterhaltung von Bolz- und Kinderspielplätzen, Anlagen an öffentlichen Einrichtungen (soweit nicht bereits mit den vorgenannten Aufgaben übertragen) und sonstigen Grünflächen und Anlagen, stehende Gewässer sowie die Hoheit über die Satzung zum Schutz des Baumbestandes, 8. Aufstellung und Fortschreibung der Streupläne für den Winterdienst, Überwachung der auf Anlieger übertragenen Winterwartung (Streu- und Räumpflicht) im Rahmen der gemeindlichen Überwachungspflicht,, Reinigung der Gehwege an städtischen Einrichtungen, der Fußgängerzone und des Marktplatzes einschließlich Winterwartung, sowie der Satzungshoheit und der Gebührenkalkulation für beide Bereiche, 9. Aufgaben des Umweltschutzes, des Bodenschutzes, der Raumluftüberwachung und die Aufgaben der Überwachung und Beseitigung von Altablagerungen und Altlasten mit Ausnahme der Bearbeitung rechtswidriger Abfallablagerungen (wilde Mülkippen) und den Angelegenheiten der Entwässerung und der Abwasserbeseitigung, soweit sie derzeit dem Fachbereich Bauen, Garten, Umwelt obliegen, sowie den Aufgaben im Zusammenhang mit dem Erftverband, 10. Aufgaben des Forstbetriebs, Verkauf von Walderzeugnissen und Einräumung von Nutzungsrechten, Forstlicher Betriebsvollzug, Holzeinschlag und sonstige fortwirtschaftliche Nutzung, Anlage, Pflege und Schutz der Waldbestände einschließlich Überwachung, Bau und Unterhaltung von Waldwegen, Erholungs- und Sondereinrichtungen, (u.a. Windfreigehege) sowie Unterhaltung von Gewässern einschließlich deren Überwachung, Unterhaltung, Instandsetzung und Überwachung des Bereiches Neurather See einschließlich des Gewässers, Maßnahmen der Landschaftspflege im Wald und an den zugeordneten Freiflächen einschließlich Überwachung, 11. Betrieb und Unterhaltung des Umweltzentrums \"Schneckenhaus\" 12. Die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Anstalt fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
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Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827