Im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung der Stadt Vaihingen an der Enz durchzuführen: a) Umlegungs- und Erschließungsmaßnahmen, wie die Entwicklung und Erschließung von Baugebieten (einschließlich Grundstücksverhandlungen, freiwillige Umlegung usw.) durch Abschluß von städtebaulichen Verträgen. Grundlage ist dabei das von der Kommune entwickelte Planungskonzept. Durchführung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, wie in § 165 BauGB geregelt, unter besonderer Beachtung des § 167 Abs. 2+3 BauGB. b) Ausführung von Bauträgergeschäften vorrangig die Errichtung, Betreibung und Bewirtschaftung von Wohnungen, um eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen. Bau, Veräußerung und Vermietung von Wohn- und Verwaltungsgebäuden sowie öffentlichen Einrichtungen. Neubau von städtischen Wohnungen. c) Schrittweise Übernahme des städtischen Wohnungsbestandes und weitere Verwaltung desselben - Renovierung und Unterhaltung der Gebäude unter Mitwirkung der städt. Hochbauabteilung. Einzug der Mieten und Entgelte. d) Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von unbebauten und bebauten Grundstücken.
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