Eigenbetriebs ist es, im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung 1. vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, 2. die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen, 3. städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Soweit es zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist, kann der Eigenbetrieb 1. Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, Eigenheime und Eigentumswohnungen errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten, 2. Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen, 3. sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Zweck des Eigenbetriebs dienlich sind. Dem Eigenbetrieb werden Aufgaben nach dem Geschäftsverteilungsplan der Stadt übertragen. Diese Aufgaben erledigt der Eigenbetrieb als Auftragsangelegenheit für die Stadt. Den Umfang der übertragenen Aufgaben bestimmt der Oberbürgermeister im Rahmen seines Organisationsrechts nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über den städtischen Haushalt.
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