1.Die Bereitstellung und Verfügbarmachung von bebaubaren Flächen der Stadt Heiligenhaus, insbesondere durch Erwerb und Bevorratung potenzieller Bauflächen, ihre Entwicklung bis zur Bebaubarkeit, der Erwerb und die Gestaltung von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie die anschließende Veräußerung. Der öffentliche Zweck ergibt sich aus - dem grundsätzlichen Erfordernis der Mobilisierung und Bereitstellung von Bauland, - dem Verständnis, Baulandmobilisierung als kontinuierliche Aufgabe zu begreifen und - der weitergehenden Absicht, Ziele der Stadtentwicklung mit der Bereitstellung von Bauland sowie von unbebauten und bebauten Grundstücken zu verknüpfen. 2. Zur Erreichung dieses Zwecks umfasst der Gegenstand des Unternehmens insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche: a) Entwicklung von Wohnbauflächen und gewerblichen Flächen sowohl durch Neuausweisung als auch durch Revitalisierung nicht mehr oder z.Zt. minder genutzten Flächen sowie die Gestaltung von unbebauten und bebauten Grundstücken im Stadtgebiet, b) Arrondierungen der bebauten Bereiche des Stadtgebietes, c) Entwicklung solcher Flächen, die derzeit im Außenbereich ( 35 BauGB) liegen, d) Bevorratung von Flächen sowie unbebauten und bebauten Grundstücken für spätere Entwicklungsmaßnahmen, die auch vorübergehend vermietet werden dürfen und e) Entwicklung von Einheimischenmodellen.
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