A) die Bewirtschaftung der eingebrachten Waldgrundstücke nach Maßgabe des Art. 74 Abs. 3 GO; b) die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge beschränkt auf das Gemeindegebiet (Art. 87 Abs. 2 Satz 1 GO), insbesondere die Erzeugung von erneuerbaren Energien sowie die Errichtung und der Betrieb von Wärmeversorgungsanlagen, und c) die Beschaffung von Wirtschaftsgütern, die zur Erfüllung von städtischen Aufgaben erforderlich sind, sowie deren Vermietung an die Stadt Bärnau.
Ämter & Behörden
Energieversorgung
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