Durchführung von Hoch- Tief- und Infrastrukturbaumaßnahmen; die Ausführung von Bauarbeiten jeglicher Art für eigene und fremde Rechnung; der Betrieb aller dem Baugewerbe dienenden Hilfsgeschäfte, insbesondere der Einkauf, die Herstellung und die Verwertung von Baustoffen; der Entwurf, die Planung und Berechnung von Bauwerken; das Schneiden und Binden von Bau- und Bewährungsstahl, Betonstahl und Baustahlgewebe; die Vermietung und der Verkauf von Wohncontainern; die Vermietung von Baugeräten und Kraftfahrzeugen; die Geschäfts- und Dienstleistungsvermittlung. Tätigkeiten, welche einer behördlichen Erlaubnis, Genehmigung, Zulassung o.ä. (zusammenfassend "öffentlich rechtlicher Vorbehalt") bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft - und zwar unabhängig davon, ob der öffentlich rechtliche Vorbehalt personen- oder sachbezogen ist.
Bauunternehmen und Bauhandwerk
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