2.1 Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, sowie der Behindertenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbund St. Franziskus-Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 2.2 Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - den Betrieb des St. Rochus-Hospitals in Telgte; - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teil-stationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Der Satzungszweck wird zudem verwirklicht durch die Beschaffung und Überlassung von geeignetem Wohnraum an ältere, kranke und/oder sozial schwache und/oder behinderte Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum oder einen hohen Hilfebedarf haben und dadurch notleidend sind. Hilfsbedürftige Personen erhalten Unterstützung im Rahmen von kombinierten Wohn- und Betreuungsangeboten. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch die Betreuung von alten und/oder behinderten Menschen, insbesondere die Beratung und Unterstützung alter und/oder behinderter Menschen zur Bewältigung von alltäglichen Aufgaben. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und welche nicht gegen die Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Gesellschaften verstoßen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der Zwecke an anderen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.1 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Beistellung von Personal zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere die Weiterberechnung von Verwaltungsleistungen (i. S. d. Buchführung oder Personalabrechnung), die Gestellung von (medizinischem oder technischen) Personal und Sachmitteln sowie die Speisen- und Wäscheversorgung an die unten genannten Kooperationspartner, soweit diese Lieferungen bzw. Leistungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die St. Franziskus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesells
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Sozialwesen
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