Gesellschaft besteht aus Angehörigen des römisch-katholischen und evangelischen Bekenntnisses zur Ausübung und Förderung von Werken der christlichen Barmherzigkeit. Die Gesellschaft versteht ihre Tätigkeit als Wesens- und Lebensäußerung der katholischen und evangelischen Kirche. Aufgabe der Gesellschaft ist es, Werke christlicher Nächstenliebe an Menschen ohne Unterschied ihres Bekenntnisses zu fördern und zu erfüllen. Zu diesem Zweck wird sie die St. Marien-Klinik gGmbH in Karlsruhe betreiben. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen, insbesondere kann die Gesellschaft im ambulanten Versorgungsbereich tätig werden, Medizinische Versorgungszentren oder Ambulatorien gründen oder betreiben und sich an solchen beteiligen, Verträge zur integrierten Versorgung schließen und Kooperationen mit ambulanten Einrichtungen eingehen. Sie kann sich an anderen in- und ausländischen Unternehmen beteiligen, solche gründen oder erwerben.
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