2.1 Die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen für das öffentliche Gesundheitswesen, für die Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 2.2 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 2.3 Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. 2.4 Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch den Betrieb des St. Marien-Hospitals Lüdinghausen verwirklicht. Darüber hinaus verwirklicht die Gesellschaft ihren Zweck durch die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versor-gungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung. Weiterhin wir der Gesellschaftszweck durch die Azs-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und in sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege verwirklicht. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.3 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Beistellung von Personal zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere Weiterberechnung von Verwaltungsleistungen (i. S. d. Buchführung oder Personalabrechnung), die Gestellung von (medizinischem oder technischen) Personal und Geräten sowie die Speisenversorgung an die unten genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen bzw. Lieferungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die St. Franziskus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und Förderkörperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören derzeit die folgenden Körper-schaften: St. Franziskus-Stiftung Münster, St. Rochus-Hospital GmbH, St. Clemens GmbH, St. Nikolaus GmbH, St. Vincenz-Gesellschaft mbH, Maria-Josef Hospital Greven GmbH, St. Elisabeth Hospitalgesellschaft Niederrhein mbH, St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH, St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort GmbH, St. Franziskus-Hospital GmbH, St. Barbara-Klinik Hamm GmbH, St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH, St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln GmbH, Elternschule und Gesundheitszentrum der St. Barbara-Klinik Hamm GmbH, Caritashaus Schwester Reginalda gGmbH, Elisabeth Krankenhaus GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Kamp-Lintfort GmbH, St. Ludgerus-Haus GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Lüdinghausen GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum Hamm/ Bockum-Hövel gGmbH, Ambulante Reha Bad Hamm GmbH, Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH, Zentrum für Nieren- und Hochdruckerkrankungen Münster-Hubert-Linckens GmbH, Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH, Krankenhaus St. Joseph-Stift GmbH, Therastift GmbH, St. Joseph-Stift Dienstleistungs GmbH, Klinik Maria Frieden Telgte GmbH, MediaVita GmbH, sjs catering + management GmbH, Mauritzer Krankenhaus Service (MKS) GmbH, MKS Energie GmbH, medical ORDER services GmbH, medical ORDER instruments Gmb
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