(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und der Betrieb von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Kranken und Altenpflege im Geiste der christlichen Nächstenliebe. In diesem Sinne betreibt die Gesellschaft insbesondere das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien zu Köln. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Gesellschaft, die Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Trägerverbund der Stiftung der Cellitinnen zu fördern und zu unterstützen sowie Beteiligungen an steuerbegünstigten verbundenen Unternehmen zu halten und zu verwalten. Die Gesellschaft ist den Menschen, mit denen und für die sie arbeitet, im Geiste der Sendung Jesu besonders verpflichtet. (2) Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft geeignet sind.
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