Betrieb von Altenhilfeeinrichtungen und Altenhilfsdiensten in Frankfurt am Main, die in besonderem Maße hilfsbedürftigen Frauen im Sinne von § 53 AO dienen. Zweck der Gesellschaft ist es, bedürftige Frauen, im Sinne des § 53 AO unmittelbar zu unterstützen und zu versorgen. Die zu betreuende Frau soll in der Regel christlichen Glaubens sein und seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main haben.
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