1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und die Förderung der Religion gemäß § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Erstellen und Betreiben von Betreuungseinrichtungen für alte und hilfsbedürftige Menschen im Sinne des § 58 AO und die Errichtung, Ausschmückung und Unterhaltung von Andachtsräumen. Der Gesellschaftszweck wird auch durch die Vermietung von Wohnungen an Personen, die die Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 und 2 AO erfüllen, denen sonst kaum Wohnraum überlassen wird, verwirklicht. 2. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. In diesem Rahmen kann sie sich auch an anderen Einrichtungen beteiligen und andere Einrichtungen übernehmen. 3. Die Gesellschaft ist Mitglied beim Caritasverband für die Diözese Münster e.V.. 4. Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 22.09.1993 wird anerkannt.
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