(1) Altenfürsorge durch den Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe sowie Ausbildungs- und Nebeneinrichtungen, insbesondere von stationären, teilstationären, ambulanten und komplementären Diensten. Ebenso kann die Gesellschaft Altenwohnungen und Betreuungseinrichtungen unterhalten. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb des St. Hedwig-Stift gemeinnützige Alten- und Pflegeheim GmbH in 49377 Vechta. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens und der Altenhilfe selbstlos zu fördern. Mildtätige Zwecke werden durch die Förderung und durch die Unterstützung von hilfebedürftigen Personen verfolgt. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in diesem Vertrag aufgeführten Zwecke verwendet werden.
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