1. Zweck der gemeinnützigen GmbH ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs.2 Nr.1 AO), die Förderung der Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr.5 AO), die Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr.7 AO), die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO) und die Förderung der Tierzucht (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO). Die Zwecksetzung der gemeinnützigen GmbH entspricht damit derjenigen des gemeinnützigen Vereins St. Bernhards-Klub e.V. (AG München, VR 2822) und ist darauf gerichtet, Züchter, Halter und Liebhaber des Bernhardiners zu vereinen und ihren Interessen zu vertreten. 2. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Forschungsprojekten zur Gesundheit der Rasse, die Planung, den Aufbau und Betrieb sowie die Unterstützung eines Bernhardiner-Museums die Schulung und Weiterbildung von Bernhardiner-Haltern und -Züchtern,, die Förderung von Projekten zur Nachwuchsgewinnung und -förderung, die Organisation und Förderung öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen, wie z.B. Ausstellungen, Rassepräsentationen, die Durchführung von Workshops und Seminaren, die dem Tierschutz und der Tierzucht dienen.
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