Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbund St. Franziskus-Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen a n andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch - den Betrieb des St. Bernhard-Hospitals in Kamp-Lintfort; - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/- pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten und Gesundheitspflege; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft verwirklicht die genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Beistellung von Personal zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere die Medikamentenversorgung sowie die Gestellung von Personal (Pflegeschülern) und Sachmitteln (Räumlichkeiten und medizinische Geräte der physikalischen Therapie) an die unten genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen bzw., Lieferungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die St, Franziskus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und Förderkörperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören derzeit die folgenden Körperschaften: - St. Franziskus-Stiftung Münster - St. Rochus-Hospital GmbH - St. Clemens GmbH - St. Nikolaus GmbH - St. Vincenz-Gesellschaft mbH - Maria-Josef Hospital Greven GmbH - St. Elisabeth Hospitalgesellschaft Niederrhein mbH - St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH - St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH - St. Franziskus-Hospital GmbH - St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - St. Marien-Hospital Lüdinghausen GmbH - St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln GmbH - Elternschule und Gesundheitszentrum der St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - Caritashaus Schwester Reginalda gGmbH - Elisabeth Krankenhaus GmbH, - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Kamp- Lintfort Gm bH - St. Ludgerus-Haus GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Lüdinghausen Gm bH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum Hamm/Bockum- Hövel gGmbH - Ambulante Reha Bad Hamm GmbH - Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH - Zentrum für Nieren- und Hochdruckerkrankungen Münster-Hubert-Linckens GmbH - Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH -
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