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Die Firmenauskunft zu SRH Berufliche Rehabilitation GmbH

SRH Berufliche Rehabilitation GmbH
Bonhoefferstr. 1
69123 Heidelberg
Telefon:
+49 6221 880
Fax:
0049 06221 883244

EBID-Nummer:
2 500088 464896
Umsatzsteuer-ID-Nr.:
DE174981442
Handelsregister-Nr.:
HRB 335335
Amtsgericht:
Mannheim

Erfahren Sie mehr über SRH Berufliche Rehabilitation GmbH

Firmenprofil von SRH Berufliche Rehabilitation GmbH

1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). 2. Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheits- Bildungs- und Sozialwesens, insbesondere der beruflichen Bildung der medizinischberuflichen Rehabilitation und medizinischen Versorgung, der beruflichen und gesellschaftlichen Integration, der Fort- und Weiterbildung der anwendungsbezogenen Forschung und Lehre, der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege und der Betreuung von behinderten und nicht behinderten Menschen, sowie der Entwicklung und Beratung in Rehabilitation, Medizin und Sozialwissenschaften. Darüber hinaus wird der Zweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzung der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht. Der mildtätige Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch den Betrieb von Einrichtungen zur beruflichen Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung. 3. Das planmäßige Zusammenwirken i. S. v. 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an denen die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein; die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrags anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaft zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1. administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2. Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3. Arzneimittelversorgung inkl. Supportleistungen 4. Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5. Betriebsführungsdienstleistungen 6. Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7. Hol-, Bring-, Wach-, Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen. 8. Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9. Medizintechnikleistungen inkl. Supportleistungen 10. IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14. Ausleihungen von Mitteln. Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 4. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Ziele der SRH Holding (SdbR), Heidelberg und der SRH Bildung GmbH.

Weitere Kontaktmöglichkeiten

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Ehemalige Firmennamen:
SRH Berufliche Rehabilitation gGmbH
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