Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner jeweils in ihrer Eigenschaft als Beratende Ingenieure durch den Betrieb eines Ingenieurbüros für Infrastrukturplanung und baubetriebliche Beratung. Die Gesellschaft ist nur befugt, Berufsaufgaben im Sinne des § 27 Abs. 1 BauKaG NRW wahrzunehmen.
Ingenieurbüro
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