1. Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Medien- und Forschungsvorhaben sowie die Vergabe und Umsetzung von Forschungsaufträgen auf den Gebieten der Bildung und Erziehung, Pädagogik und Traumapädagogik, Raum- und Stadtforschung, Architektur- und Stadtsoziologie, Architekturgeschichte und Politikwissenschaft > Kooperationen mit Universitäten/ Instituten sowie anderen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen in konkreten Projekten, die thematisch bzw. inhaltlich der hier vorliegenden Satzung entsprechen 2. Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung von niedrigschwelligen Veranstaltungen zur Bekämpfung von Ausgrenzung, Isolierung, Polarisierung, Abschottung und Vereinsamung > Sensibilisierung der Wahrnehmung für diesbezügliche Zusammenhänge auf den oben genannten Veranstaltungen durch Vermittlung von einfachen/ spielerischen Zugängen zu den Bereichen Urbanität, Land- und Stadtleben sowie Leben in unterschiedlichen/ diversen Gemeinschaften > Kommunikation und Vernetzung von Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe mit Einrichtungen der Bildung und Erziehung (z.B. durch Auf- und Ausbau von Kontakten bzw. Kooperationen zwischen Pflegeheimen, Kitas und Schulen) 3. Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > die Pflege von Kunst- und Kultursammlungen durch deren Thematisierung (u.a. in dokumentarischen Medien) und ausschnittsweise Präsentation an öffentlichen Orten, so zum Beispiel in öffentlichen Bibliotheken/ Galerien/ Museen und weiteren öffentlichen Bildungseinrichtungen > Gründung und Erweiterung dokumentarischer Sammlungen 4. Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > die Pflege von Denkmälern im architektonischen Bereich u.a. durch Einbeziehung ihrer sie umgebenden Bebauung in gestalterische Planspiele an Hoch-, Grund- und Oberschulen > Erkennen, Beantragen und somit Begründen von weiteren schutzwürdigen Gebäuden, Gebäude- ensemblen, Flächen und Gärten 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Student*innenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung niedrigschwelliger Lehrveranstaltungen zur Erziehung, Volks- und Berufsbildung, innerhalb derer den bei Kindern und Jugendlichen während der aktuellen Pandemie (und ähnlicher Krisen/ ggf. Folgekrisen) entstandenen Wissenslücken durch Kopplung von Unterrichtsstoff an konkrete Berufsbilder, kooperierende Ausbildungsbetriebe und Gemeinschaften vor Ort begegnet wird > projektorientierte und projektvorbereitende Lernbegleitung an Kitas, Grund- und Oberschulen > Anregung und Schaffung von traumapädagogischen und traumasensiblen Umgebungen durch diesbezügliche Kursangebote für räumliches Gestalten > Elternarbeit: Zusammenarbeit mit Eltern schulpflichtiger Kinder, um diese in ihren Ressourcen gezielt zu fördern und Eltern in der individuellen Förderung ihrer Kinder zu stärken > Kooperationen mit Grund-, Ober- und Hochschulen sowie weiteren öffentlichen Bildungseinrichtungen in konkreten Projekten, die thematisch bzw. inhaltlich der hier vorliegenden Satzung entsprechen 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutz-gesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO); ausdrücklich keine Landwirtschaft oder solche/ ähnliche Zwecke Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > die Unterhaltung von mindestens einer Örtlichkeit zur Pflege, Bewirtschaftung und Bepflanzung von Flächen entsprechend dem Artenschutz > Vernetzung von einzelnen Aktivitäten mit Interessengruppen bzw. -gemeinschaften in der
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