Nach dem Sozialstaatsgebot benachteiligten Menschen, insbesondere arbeitslosen bzw. langzeitarbeitslosen Jugendlichen und Erwachsenen, die ihren Wohnsitz in der StädteRegion Aachen haben, durch gezielte Unterstützung den Zugang zu dauerhafter Erwerbsarbeit und zu gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Die Unterstützung erfolgt bereits frühzeitig durch den Einsatz von Schulsozialarbeitern an den Schulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen, die eine kontinuierliche Beratung und Begleitung der Schüler in ihrem Schulalltag sicherstellen sowie den Schulen Hilfestellung bei der Wahrnehmung ihres Bildungsauftrags geben. Darüber hinaus ist der präventive Gesundheitsschutz Gegenstand mit dem Ziel, Lebens- und Gesundheitschancen von Menschen in der StädteRegion zu verbessern und deren Gesundheitskompetenz zu steigern. Hierzu ist wesentlich, die sektoral ausgerichteten Gesundheits- und Sozialsysteme zu verzahnen und niedrigschwellige Zugänge zu den Versorgungssystemen zu etablieren. Zur Umsetzung dieser Unternehmenszwecke ergreift die Gesellschaft Maßnahmen, die durch Ausschöpfung der gesetzlichen Grundlagen nach den einschlägigen Sozialgesetzbüchern und sonstiger Förderprogramme die Integrationsfähigkeit der betroffenen Menschen bzw. die Gesundheitskompetenz der Menschen in der StädteRegion verbessern. Soweit es die Verwirklichung des Gesellschaftszweckes erfordert, ist die Kooperation mit den regionsangehörigen Städten und Gemeinden sowie den relevanten Akteuren im Bildungsbereich bzw. im Gesundheits- und Sozialsystem, vorgesehen. Die Gesellschaft ist insbesondere im Bereich der Beratung und Betreuung, der Beschäftigung, der Ausbildung und der Qualifizierung von benachteiligten Menschen sowie im Bereich der Gesundheitsprävention, der Einrichtung niedrigschwelliger Angebote und der notwendigen Vernetzung der Akteure in den unterschiedlichen Sektoren zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des genannten Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gesellschaft nicht in Konkurrenz zu anderen, etablierten Weiterbildungsträgern oder bereits bestehenden Angeboten der Gesundheitsprävention bzw. des Sozialbereichs auftritt.
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