Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports durch Schaffung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zur Entwicklung des Breitensports. Der Satzungszweck wird dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft als Zusammenschluss von Breiten- und Leistungssport, sportliche Übungen und Leistungen in Form von Sportveranstaltungen und Sportfesten, die Jedermann zugänglich sind, organisiert und durchführt. Hierbei werden die Voraussetzungen des § 67 a AO eingehalten. Zudem wird der Satzungszweck dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Veranstaltungsforen für Themen rund um den Sport organisiert und durchführt. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig;sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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