Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Aktivitäten und der Durchführung öffentlicher Kulturveranstaltungen. Dies erfolgt insbesondere durch die Errichtung und Durchführung von Sport- und Kulturveranstaltungen, darüber hinaus durch die Realisierung von Ausstellungen, Publikationen und Festivals, durch Pflege öffentlicher Sport- und Kulturanlagen und durch das Abhalten von Wettbewerben auf den Gebieten des Satzungszweckes. Ein Beispiel hierfür sind Jugendfussballturniere bei welchen zusätzliche Filmvorführungen, Fotoausstellungen und interaktive Bildungsangebote stattfinden. Zusätzlich wird eine Ortsverschönerung durch die Renovierung, Instandhaltung und den Bau von Sportstätten und Freizeitanlagen wie beispielweise Fußballplätze (Pop-up Fußball-Stadions), Strandvolleyballplätze oder Beachsoccer für die öffentliche Nutzung ermöglicht. Ein Bespiel hierfür ist die Schaffung von Infrastruktur und Freizeitanlagen am Wasser, um Menschen verschiedene Freizeitaktivitäten an lokalen Flüssen und Seen zu ermöglichen.
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